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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ab September gültig

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) von JoyYoga - Hopfenstrasse 4, 69469 Weinheim.

Diese AGB gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote von JoyYoga unabhängig von Ort, Zeit und Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.

Preise: Nutzung von Matten, Yoga Props, Duschen, Umkleiden, WC sind in allen Preisen inklusive.

1. Angebote von JoyYoga

a. Verträge

Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die das Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages zur Nutzung des im Mitgliedschaftsvertrag näher definierten Angebotes von JoyYoga berechtigen. Sie sind zum Ende vertraglichen Laufzeit kündbar, verlängern sich mangels Kündigung automatisch oder laufen automatisch aus. Nähere Informationen regelt der jeweilige Vertrag.

b. Wochenkarten

Wochenkarten berechtigen den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen innerhalb der gleichen Anzahl von Wochen (5 Mal in 5 Wochen, 10 Mal in 10 Wochen, …). Eine Kündigung ist nicht möglich.

c. Einzelangebote

Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot von JoyYoga enthalten sind wie Massagen, Einzelunterricht u.a. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif.

d. Näheres

Das Nähere regeln jeweils diese AGB.

2. Nutzungsbedingungen

a. Gültigkeiten Wochenkarten:

Die Wochenkarten sind gebunden an Ihre Ablauffrist:
5er Karten: 5 Wochen, 10er Karten: 10 Wochen, 20er Karten: 20 Wochen, 30er Karten: 30 Wochen, KK Karte (10 Kursbesuche im Krankenkassenkurs): 10 Wochen.
Alle Karten sind personengebunden und nicht auf eine andere Person übertragbar.
Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge gleich welcher Art liegt insofern alleine auf Seiten des Nutzers, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich. Bei längerer nachgewiesener Krankheit (Attest notwendig) sowie längerem Urlaub (Antrag auf Verlängerung der Karte wegen Urlaub vor Urlaubsantritt) kann die Nutzung verlängert werden.
Die Verlängerungen sind in folgendem Rahmen nach vorherigem Nachweis möglich: 5er – 1 Woche. 10er – 2 Wochen. 20er – 3 Wochen. 30er – 4 Wochen. Im Einzelfall kann nach dem Ermessen von JoyYoga auch eine weitere Verlängerung ermöglicht werden.

b. SchwangerenYoga Karten

Die SchwangerenYoga Karten sind bei verfrühtem Abbruch des Kurses - wegen frühzeitiger Geburt oder Beschwerden - auf den Kurs Mami&Baby übertragbar. Auf andere Kurse ist die Karte nicht übertragbar.

3. Rückerstattung von Leistungen

Gezahlte Leistungen können nicht zurückerstattet werden.

4. Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit von Verträgen)

Eine Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Nutzers über einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder eines Nachweises über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt, möglich.
Die Ruhezeit beträgt nach Wahl des Nutzers einmalig im Jahr mindestens 1 Monat maximal jedoch 6 volle Vertragsmonate. Beginn und Dauer der Ruhezeit ist JoyYoga durch schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist nicht möglich.
Während der Ruhezeit können keine Kurse von JoyYoga genutzt werden.
Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung während der Ruhezeit ist nicht möglich.

5. Laufzeit (Beginn und Ende) sowie Kündigung der Mitgliedschaftsverträge

a. Grundlaufzeit und Kündigungsfrist

Mitgliedschaftsverträge werden nach konkreter Vereinbarung im Mitgliedschaftsvertrag nach Wahl des Vertragspartners für die Dauer von 3 oder 12 Monaten (Grundlaufzeit) geschlossen. Der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit beginnt mit dem im Nutzungsvertrag als Vertragsbeginn genannten Datum. Wird in dem Vertrag kein Vertragsbeginn bezeichnet, so beginnt der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit mit dem auf den Abschluss des Nutzungsvertrages folgenden Kalendermonat. Die ordentliche Kündigung ist nur mit einer Frist von einem Monat (letzter Tag des vorigen Monats) zum Ende der Grundlaufzeit möglich. Wird der Mitgliedschaftsvertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann beiderseits mit einer Frist von einem Monat (letzter Tag des vorigen Monats) zum Ende eines Vertragsmonats gekündigt werden. Werden die Verträge nicht fristgerecht gekündigt, verlängern sie sich automatisch auf unbegrenzte Zeit.

b. außerordentliche Kündigung

Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Dem Mitglied steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats zu, sofern er/sie aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines / ihres Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht).

c. Form und Gültigkeit der Kündigung

Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen per Email sind nicht gültig! Die Kündigungserklärung des Vertragspartners ist an die die oben genannte Adresse von JoyYoga zu richten. Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.

6. Kursorganisation

a. Anmeldung im Studio – vor Kursbeginn

Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich vor Kursstart an der Theke anzumelden. Auch wenn eine vorherige Online-Registrierung vorgenommen wurde, ist eine Anmeldung an der Theke nochmals notwendig.

b. Voranmeldung

Zu allen Kursen von JoyYoga besteht eine Anmeldefrist von 24 Stunden vor Kursbeginn. Kurzfristige Anmeldungen können im Einzelfall nach dem Ermessen von JoyYoga gestattet werden. Anmeldungen sind möglich: Telefonisch, per mail oder im System. Falls Kurse ausfallen oder kein Platz mehr im Kurs frei ist, werden Die TN nach ihrer Anmeldung darüber schnellst möglich per mail informiert. Dafür ist notwendig, dass JoyYoga die aktuellen Kontaktdaten des TN vorliegen. Wer sich nicht anmeldet, hat keine Garantie auf einen Platz im gewünschten Kurs.

c. Teilnehmerbegrenzung

JoyYoga ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung wird im System bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt.

d. Mindestteilnehmerzahl

Die Kurse bei JoyYoga haben keine Mindestteilnhemerzahl. Die Kurse finden ab 1 TN statt. Eine vorherige Anmeldung ist hierfür notwendig. Dauer der Kurse: 1 TN 30 Min. 2 TN: 60 Min. Ab 3 TN wird die reguläre Dauer des Kurses abgehalten.

e. Kursbeginn

Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht. Pünktliches Erscheinen zum Kurs ist somit notwendig. Bei erster Teilnahme müssen mind. 10 Minuten zur Anmeldung vor Kursbeginn eingeplant werden.

f. Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten

JoyYoga ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Vertragspartner vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen, sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt. Vertretungslehrer, Änderungen der Kurszeiten oder Ausfall von Kursen werden frühestmöglich auf der homepage (https://clients.mindbodyonline.com/ASP/adm/home.asp?studioid=11783) bekannt gegeben. Teilnehmer sind somit eigenverantwortlich dafür zuständig sich über den aktuellen Kursverlauf vor Kursbeginn zu informieren. Wer sich bereits angemeldet hat, bekommt automatisch eine mail mit den Veränderungen zugeschickt.

g. Vorübergehende Schließung

JoyYoga ist insbesondere berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer Gründen notwendig wird. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes wegen Betriebsferien durch deutlich sichtbaren Aushang anzukündigenden. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung des Nutzungsgebühren zu verlangen.

7. Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer

a. Gültigkeit der Nutzungsgebühren

Die Nutzungsgebühren decken grundsätzlich die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und angebotenen Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Dies gilt nicht für solche Einrichtungen, Workshops, Kurse und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.

b. Fälligkeit der Zahlung

Mit der Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages durch den Vertragspartner wird dieser zur Zahlung durch Teilnahme am Lastschriftverfahren verpflichtet. Mehrfachkarten werden vor Kursbeginn in bar bezahlt oder vor Kursbeginn überwiesen.

c. Dauer der Zahlung

Der Vertragspartner verpflichtet sich, Monatsbeiträge in vereinbarter Höhe mindestens entsprechend der vereinbarten Anzahl der Kalendermonate der Grundlaufzeit und der Verlängerungszeiträume für die Dauer der Mitgliedschaft zu zahlen. Die Monatsbeiträge sind durch Teilnahme am Lastschriftverfahren zur Zahlung fällig. Der Vertragspartner verpflichtet sich, JoyYoga zum Zwecke der Zahlung des Aufnahmebeitrages und der vereinbarten laufenden Zahlungen eine entsprechende Einzugsermächtigung für ein inländisches Bankkonto zu erteilen und diese für die Dauer der Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten bzw. eine solche Einzugsermächtigung des Kontoinhabers zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontoverbindung sind JoyYoga unverzüglich mitzuteilen. Die Berechtigung zum Widerruf einzelner Abbuchungen bleibt hiervon unberührt. Der Abbuchungszeitpunkt wird in der Einzugsermächtigung einzelvertraglich auf den 1. eines Monats festgelegt.

d. Preisänderung

JoyYoga ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens 1 Kalendermonat durch allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten von JoyYoga mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem Vertragspartner steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu; § 3 Absatz 5 gilt entsprechend. Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist JoyYoga berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht. Sofern JoyYoga besondere Preisvergünstigung aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage einer für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig machen. JoyYoga ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen. Im Fall einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift kann JoyYoga eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt € 10,00 verlangen. Es steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.

8.Stornierung

Stunden, die nicht storniert werden, werden angerechnet – müssen also bezahlt werden. Wenn Stunden mehr als 3 Mal gebucht und wieder storniert werden, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10 € an. Alle gebuchten Leistungen von JoyYoga wie (Kurse, Privatstunden, Massagen etc.) sind spätestens 24 Stunden vor Termin abzusagen. Ansonsten fallen die vollen Gebühren für die gebuchte Leistung an. Workshops können im Einzelfall von selbst ersuchten Ersatzpersonen besucht werden. Eine Stornierung von Workshops ist nicht möglich. Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des entsprechenden Betrags.

9. Haftung

Haftung für Schäden

JoyYoga haftet für etwaige Schäden insoweit, als JoyYoga ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; Die Haftung von JoyYoga in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; Schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen; sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen. Darüber hinaus haftet JoyYoga, auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die JoyYoga oder ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr der Nutzer. (Siehe Vertrag) Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt JoyYoga keine Haftung.

10. Schadenspauschalen bei Verlust von Eigentum von JoyYoga

Für den Verlust eines Spindschlüssels ist vom Nutzer eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt € 30,00 zu entrichten. Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.

11. Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, JoyYoga unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse und Kontaktdaten des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben (z.B. Ende des Studiums bei gewährtem Studententarif; Wegfall des Arbeitsverhältnisses bei gewährtem Firmen- oder Gruppentarif).

12. Gesundheitszustand des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, die Einrichtungen, Kurse und Angebote von JoyYoga nur zu nutzen, wenn er nicht unter ansteckenden Krankheiten leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der Nutzer diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären. JoyYoga ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen; die Kosten eines solchen ärztlichen Attestes hat der Nutzer zu tragen.

13. Datenschutzbestimmungen

Der Nutzer wird nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der Nutzer erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist ohne besondere Einverständniserklärung des Betroffenen unzulässig.

14. Besonderheiten bei der Buchung von Einzelangeboten (Massage, Privatstunde)

Wird das gebuchte Einzelangebot durch den Nutzer ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen oder sagt der Nutzer dieses weniger als 24 Stunden vor Beginn der Leistung ab, so ist JoyYoga berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Gebühr für gebuchte Leistung zu verlangen.

15. Sonstiges

a. Mündliche Verabredungen

Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.

b. Teilweise Unwirksamkeit

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbare Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.

1. Angebote von JoyYoga

a. Verträge

Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die das Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages zur Nutzung des im Mitgliedschaftsvertrag näher definierten Angebotes von JoyYoga berechtigen. Sie sind zum Ende vertraglichen Laufzeit kündbar, verlängern sich mangels Kündigung automatisch oder laufen automatisch aus. Nähere Informationen regelt der jeweilige Vertrag.

b. Mehrfachkarten

Mehrfachkarten berechtigen den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen (5er, 10er, 20er, 30er Karten u.ä.). Eine Kündigung ist nicht möglich.

c. Einzelangebote

Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot von JoyYoga enthalten sind wie Massagen, Einzelunterricht u.a. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif.

d. Näheres

Das Nähere regeln jeweils diese AGB.

2. Nutzungsbedingungen

a. Gültigkeiten Mehrfachkarten:

Die Mehrfachkarten sind gebunden an Ihre Ablauffrist:
5er Karten: 2 Monate, 10er Karten: 4 Monate, 20er Karten: 8 Monate, 30er Karten: 12 Monate, KK Karte: 10 Wochen Alle Karten sind personengebunden und nicht auf eine andere Person übertragbar.

Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge gleich welcher Art liegt insofern alleine auf Seiten des Nutzers, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich. Bei längerer nachgewiesener Krankheit (Attest notwendig) sowie längerem Urlaub (Antrag auf Verlängerung der Karte wegen Urlaub vor Urlaubsantritt - einmalig pro Karte möglich) kann die Nutzung in Einzelfällen verlängert werden. Dies liegt im Verantwortungsbereich von JoyYoga.

b. SchwangerenYoga Karten

Die SchwangerenYoga Karten sind bei verfrühtem Abbruch des Kurses - wegen frühzeitiger Geburt oder Beschwerden - auf den Kurs Mami&Baby übertragbar. Auf andere Kurse ist die Karte nicht übertragbar.

3. Rückerstattung von Leistungen

Gezahlte Leistungen können nicht zurückerstattet werden.

4. Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit)

Eine Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Nutzers über einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder eines Nachweises über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt, möglich.

Die Ruhezeit beträgt nach Wahl des Nutzers mindestens 2 Wochen maximal jedoch 3 volle Vertragsmonate. Beginn und Dauer der Ruhezeit ist JoyYoga durch schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist nicht möglich.

Während der Ruhezeit können keine Kurse von JoyYoga genutzt werden.

Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung während der Ruhezeit ist nicht möglich.

5. Laufzeit (Beginn und Ende) sowie Kündigung der Mitgliedschaftsverträge

a. Grundlaufzeit und Kündigungsfrist

Mitgliedschaftsverträge werden nach konkreter Vereinbarung im Mitgliedschaftsvertrag nach Wahl des Vertragspartners für die Dauer von 3 oder 12 Monaten (Grundlaufzeit) geschlossen. Der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit beginnt mit dem im Nutzungsvertrag als Vertragsbeginn genannten Datum. Wird in dem Vertrag kein Vertragsbeginn bezeichnet, so beginnt der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit mit dem auf den Abschluss des Nutzungsvertrages folgenden Kalendermonat.

Die ordentliche Kündigung ist nur mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit möglich. Wird der Mitgliedschaftsvertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats gekündigt werden.

Verträge mit einer Grundlaufzeit von 3 Monaten verlängern sich automatisch auf unbegrenzte Zeit. Der Jahresvertrag läuft automatisch aus.

b. außerordentliche Kündigung

Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Dem Mitglied steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats zu, sofern er/sie aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines / ihres Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht).

c. Form und Gültigkeit der Kündigung

Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen per Email sind nicht gültig! Die Kündigungserklärung des Vertragspartners ist an die die oben genannte Adresse von JoyYoga zu richten.

Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich. Bei Mehrfachkarten besteht über die Rückgabemöglichkeit kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht.

6.Kursorganisation

a. Anmeldung im Studio – vor Kursbeginn

Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich vor Kursstart an der Theke anzumelden. Auch wenn eine vorherige Online-Registrierung vorgenommen wurde, ist eine Anmeldung an der Theke nochmals notwendig.

b. Voranmeldung

Zu allen Kursen von JoyYoga besteht eine Anmeldefrist von 24 Stunden vor Kursbeginn. Kurzfristige Anmeldungen können im Einzelfall nach dem Ermessen von JoyYoga gestattet werden. Anmeldungen sind möglich: Telefonisch, per mail oder im System. Falls Kurse ausfallen oder kein Platz mehr im Kurs frei ist, werden Die TN darüber schnellst möglich informiert. Dafür ist notwendig, dass die aktuellen Kontaktdaten JoyYoga vorliegen. Wer sich nicht anmeldet, hat keine Garantie auf einen Platz im gewünschten Kurs.

c. Teilnehmerbegrenzung

JoyYoga ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung wird durch Aushang bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt.

d. Kursbeginn

Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht. Pünktliches Erscheinen zum Kurs ist somit notwendig. Bei erster Teilnahme müssen mind. 10 Minuten zur Anmeldung vor Kursbeginn eingeplant werden.

e. Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten

JoyYoga ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Vertragspartner vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen, sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt.

Vertretungslehrer, Änderungen der Kurszeiten oder Ausfall von Kursen werden frühestmöglich auf der homepage (https://clients.mindbodyonline.com/ASP/adm/home.asp?studioid=11783) bekannt gegeben.

Teilnehmer sind somit eigenverantwortlich dafür zuständig sich über den aktuellen Kursverlauf vor Kursbeginn zu informieren.

f. Vorübergehende Schließung

JoyYoga ist insbesondere berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer Gründen notwendig wird. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes wegen mit einer Frist von zwei Monaten durch deutlich sichtbaren Aushang anzukündigenden Betriebsferien, die insgesamt einen Zeitraum von zwei Kalenderwochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen dürfen.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung des Nutzungsgebühren zu verlangen.

g. Mindestteilnehmerzahl

Die Kurse bei JoyYoga haben keine Mindestteilnhemerzahl. Die Kurse finden ab 1 TN statt. Eine vorherige Anmeldung ist hierfür notwendig. Dauer der Kurse: 1 TN 30 Min. 2 TN: 60 Min. Ab 3 TN wird die reguläre Dauer des Kurses abgehalten.

7. Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer

a. Gültigkeit der Nutzungsgebühren

Die Nutzungsgebühren decken grundsätzlich die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und angebotenen Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Dies gilt nicht für solche Einrichtungen, Workshops, Kurse und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.

b. Fälligkeit der Zahlung

Die Aufnahmegebühr wird mit Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages durch den Vertragspartner zur Zahlung durch Teilnahme am Lastschriftverfahren fällig.

Mehrfachkarten werden vor Kursbeginn in bar bezahlt oder vor Kursbeginn überwiesen.

c. Dauer der Zahlung

Der Vertragspartner verpflichtet sich, Monatsbeiträge in vereinbarter Höhe mindestens entsprechend der vereinbarten Anzahl der Kalendermonate der Grundlaufzeit und der Verlängerungszeiträume für die Dauer der Mitgliedschaft zu zahlen. Die Monatsbeiträge sind durch Teilnahme am Lastschriftverfahren zur Zahlung fällig.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, JoyYoga zum Zwecke der Zahlung des Aufnahmebeitrages und der vereinbarten laufenden Zahlungen eine entsprechende Einzugsermächtigung für ein inländisches Bankkonto zu erteilen und diese für die Dauer der Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten bzw. eine solche Einzugsermächtigung des Kontoinhabers zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontoverbindung sind JoyYoga unverzüglich mitzuteilen. Die Berechtigung zum Widerruf einzelner Abbuchungen bleibt hiervon unberührt. Der Abbuchungszeitpunkt wird in der Einzugsermächtigung einzelvertraglich auf den 1. oder 15. eines Monats festgelegt.

d. Preisänderung

JoyYoga ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens 1 Kalendermonat durch allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten von JoyYoga mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem Vertragspartner steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu; § 3 Absatz 5 gilt entsprechend. Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist JoyYoga berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.

Sofern JoyYoga besondere Preisvergünstigung aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage einer für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig machen. JoyYoga ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen.

Im Fall einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift kann JoyYoga eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt € 10,00 verlangen. Es steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.

8.Stornierung

Stunden, die nicht storniert werden, werden angerechnet – müssen also bezahlt werden. Wenn Stunden mehr als 3 Mal gebucht und wieder storniert werden, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10 € an. Alle gebuchten Leistungen von joyYoga wie (Kurse, Privatstunden, Massagen etc.) sind spätestens 24 Stunden vor Termin abzusagen.

Ansonsten fallen die vollen Gebühren für die gebuchte Leistung an.

Workshops können im Einzelfall von selbst ersuchten Ersatzpersonen besucht werden. Eine Stornierung von Workshops ist nicht möglich.

Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des entsprechendes Betrags.

9. Haftung

Haftung für Schäden

JoyYoga haftet für etwaige Schäden insoweit, als JoyYoga ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; Die Haftung von JoyYoga in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt;

Schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen; sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.

Darüber hinaus haftet JoyYoga, auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die JoyYoga oder ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr der Nutzer. (Siehe Vertrag) Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt JoyYoga keine Haftung.

10. Schadenspauschalen bei Verlust von Eigentum von JoyYoga

Für den Verlust eines Spindschlüssels ist vom Nutzer eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt € 30,00 zu entrichten.

Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.

11. Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, JoyYoga unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse und Kontaktdaten des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben (z.B. Ende des Studiums bei gewährtem Studententarif; Wegfall des Arbeitsverhältnisses bei gewährtem Firmen- oder Gruppentarif).

12. Gesundheitszustand des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, die Einrichtungen, Kurse und Angebote von JoyYoga nur zu nutzen, wenn er nicht unter anstreckenden Krankheiten leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der Nutzer diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären. JoyYoga ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen; die Kosten eines solchen ärztlichen Attestes hat der Nutzer zu tragen.

13. Datenschutzbestimmungen

Der Nutzer wird nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der Nutzer erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist ohne besondere Einverständniserklärung des Betroffenen unzulässig.

14. Besonderheiten bei der Buchung von Einzelangeboten (Massage, Privatstunde)

Wird das gebuchte Einzelangebot durch den Nutzer ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen oder sagt der Nutzer dieses weniger als 24 Stunden vor Beginn der Leistung ab, so ist JoyYoga berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Gebühr für gebuchte Leistung zu verlangen.

15. Sonstiges

a. Mündliche Verabredungen

Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.

b. Teilweise Unwirksamkeit

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbare Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.

© Pamela Schork